2011-07-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Berger, Dietmar, Lachendorf, *13.06.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Albach, Waldemar, Winsen/Aller, *21.05.1977.
2014-01-09: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 6 (Geschäftsführer) beschlossen.
2021-09-10: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Albach, Tatjana, Winsen , *01.04.1975; Albach, Thomas, Winsen , *04.05.1999.
2022-01-04: Geändert, nun: Geschäftsführer: Albach, Waldemar, Winsen/Aller, *21.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-04: Die Gesellschafterversammlung hat am 17.12.2021 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen insbesondere § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil). Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Albach Kfz-Werkstatt e.K. mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRA 203714) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Albach KLM GmbH. 26.600,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2021 Teile des Vermögens der Albach Kfz.-Werkstatt e.K. mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRA 203714) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde heute auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.