2008-12-17: Firma: Albatros - Gesundheit und Pflege gemeinnützige GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Berliner Straße 14, 13507 Berlin Gegenstand: Die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die Unterstützung und Pflege von Menschen jeden Alters, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (z.B. häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Familienpflege, soziale Dienste). Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch - den Betrieb von Sozialstationen, Tages- und Kurzzeitpflegen, der ambulanten und stationären Betreuung, der Versorgung und der Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Kranken, Behinderten, sozial Schwachen, Pflegebedürftigen, - die Einrichtung von sozialen und medizinischen Betreuungs- und Beratungsstellen, - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen in sozialen Tätigkeitsfeldern, - das Betreiben von Einrichtungen zur vorübergehenden oder dauerhaften Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Altenheimen, Altenwohnheimen oder Pflegeheimen sowie der Betrieb von Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Behandlung und/oder Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen - ähnlichen steuerbegünstigte Einrichtungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kiesinger, Friedrich, *08.03.1952, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.10.2008; mit Änderung vom 21.11.2008 in § 3 (Stammkapital), § 7 Abs. 2 Satz 4 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 Wegfall Abs. 1 Satz 2 (Übertragung von Geschäftsanteilen) und § 12 Wegfall letzter Satz (Abtretungsverlangen statt Einziehung)..