2021-07-27: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 21.06.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Karl Vending GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Rottendorf (Amtsgericht Würzburg HRA 8406) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.