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Albert Kerbl GmbH

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Adresse / Anfahrt
Felizenzell 9
84428 Buchbach
1x Adresse:

Postfach 54
84428 Buchbach


Kontakt
69 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 69 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die Änderung der §§ 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 17 (Verfügung über Geschäftsanteile), 18 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 20 (Abfindung) und 21 (Erbfolge) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Felizenzell 9, 84428 Buchbach.

2015-03-06:
Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Kerbl, Albert, Buchbach, *16.02.1947, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kerbl, Christa, Buchbach, *10.07.1965; Kerbl, Ulli, Buchbach, *11.09.1978.

2015-08-01:
Bestellt: Geschäftsführer: Kerbl, Ulli, Buchbach, *11.09.1978, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Kerbl, Ulli, Buchbach, *11.09.1978.

2016-04-28:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kerbl, Albert, Buchbach, *16.02.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2020 hat die Änderung der §§ 17 , 18 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie 21 (Erbfolge) der Satzung beschlossen.

2022-01-06:
Die Kerbl Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Buchbach und die Kerbl Polen Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Buchbach (Amtsgericht Traunstein HRB 16026) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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