2015-06-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.1999, zuletzt geändert am 22.08.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Unna, Amtsgericht Hamm HRB 3943) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Hildebrandstraße 11, 90592 Schwarzenbruck. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit und die Herstellung von Medizinprodukten jeglicher Art (außer Arzneimitteln) sowie der Import und der Export von Waren jeglicher Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Halfwassen, Peter, Unna, *13.04.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Reese, Sven, Schwarzenbruck, *12.10.1977, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Bernhardt, Christel, Unna, *03.12.1949. Die MEDIOL GmbH mit dem Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 7645) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
2015-07-09: Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2015 hat die Änderung des § 5 und Einfügung der §§ 8 a - f (Beirat) der Satzung beschlossen.
2021-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: Stammkapital und allgemeine Vertretungsregelung. Bei bis zu zwei Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch diese jeweils allein, bei mehr als zwei Geschäftsführern durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer bedürfen zu allen Maßnahmen und Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Geschäfts der Gesellschaft hinausgehen, der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies gilt insbesondere für die folgenden Maßnahmen: a) Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder von wesentlichen Teilen des Unternehmens, sofern dafür nicht die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist; b) Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftszweige, Errichtung und Aufhebung von Zweigbetrieben und Zweigniederlassungen; c) Erwerb anderer Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Untrenehmen; d) Abschluss von Unternehmensverträgen; e) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; f) Erwerb, Herstellung und Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens, wenn die Kosten im Einzelfall mehr als 200.000,00 EUR betragen; g) Aufnahme von Darlehen und Eingehung von Wechselverbindlichkeiten von mehr als 50.000,00 EUR; ausgenommen ist die Inanspruchnahme von Zahlungszielen bei Warenlieferungen und die Diskontierung von Kundenwechsel im üblichen Umfang; h) Gewährung von Darlehen; Übernahme von Bürgschaften oder Patronatserklärungen oder Garantien sowie vergleichbaren Geschäften; i) Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder einem Miet- oder Pachtzins bzw. einer Leasingvergütung von jährlich mehr als 18.000,00 EUR; j) Abschluss von Lieferverträgen, deren Netto-Auftragsvolumen den Betrag von 300.000,00 EUR übersteigt; k) alle Geschäfte oder Maßnahmen, die die Gesellschafterversammlung für zustimmungsbedürftig erklärt hat.