2007-08-14: Albrecht Forstunternehmen GmbH & Co. KG, Isny im Allgäu (Enkenhofener Straße 7, 88316 Isny, Betrieb eines Forstunternehmens (Waldbewirtschaftung)). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Albrecht Beteiligungs GmbH, Isny im Allgäu (Ulm HRB 721274), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-09-25: Der Einzelkaufmann Remigius Albrecht., Isny im Allgäu, hat als Inhaber der Firma "Remigius Albrecht e.K.", Isny im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRA 720636) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 28.08.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Der Einzelkaufmann Hermann Albrecht., Isny im Allgäu, hat als Inhaber der Firma "Hermann Albrecht e.K.", Isny im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRA 720642) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 28.08.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.