2012-11-26: (die Vermietung von technischen Anlagen und Maschinen und sonstige im Zusammenhang stehende und damit verbundene Zwecke.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schönthaler Straße 55 - 59, 52379 Langerwehe. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Alesco Verwaltungs GmbH, Langerwehe (Amtsgericht Düren HRB 6445), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-11-03: Änderung zur Geschäftsanschrift: Hirkenweg 43, 52379 Langerwehe.
2016-12-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2016 mit der Alesco Produktions GmbH mit Sitz in Langerwehe verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.09.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.09.2017 mit der Alesco Vertriebs GmbH mit Sitz in Langerwehe verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.