2008-10-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2008. Gegenstand des Unternehmens: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung; gemeinnützige Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung; Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen im Sinne der §§ 53, 66 AO sowie durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese ebenfalls diesen Satzungszweck verfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Lindemann, Lars, Berlin, *09.05.1971; Stein, Petra, Lutherstadt Wittenberg, *31.03.1967; Dr. Särchen, Nikolaus, Lutherstadt Wittenberg, *01.04.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2010-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Hans-Lufft-Straße 5, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Neuer Gegenstand: Förderung des Wohlfahrtswesens im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung; der gemeinnützige Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Das Unternehmen wird als Zweckbetrieb im Sinne von § 66 AO geführt, d. h. mindestens zwei Drittel der Leistungen des Unternehmens kommt hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugute. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, die der Zweckbestimmung der Gesellschaft unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Betriebe oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen, wenn es dem Zweck des Unternehmens dient. § 58 Nr. 2 AO bleibt unberührt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, durch die Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen im Sinne der §§ 53, 66 AO sowie durch Ko-operationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese ebenfalls diesen Satzungszweck verfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.
2011-02-21: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 hat die Änderung des § 11 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Barthold, Andreas, Ascheberg, *14.01.1963; Dreißigacker, Christian, Berlin, *05.03.1969; Dr. Hauth, Iris, Berlin, *13.03.1958.
2013-01-14: Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Alexianer Sachsen-Anhalt MVZ GmbH.
2021-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Förderung des Wohlfahrtswesens im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung; der gemeinnützige Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Das Unternehmen wird als Zweckbetrieb im Sinne von § 66 AO geführt, d. h. mindestens zwei Drittel der Leistungen des Unternehmens kommt hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugute. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, die der Zweckbestimmung der Gesellschaft unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Betriebe oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen, wenn es dem Zweck des Unternehmens dient. § 58 Nr. 2 AO bleibt unberührt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, durch die Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen im Sinne der §§ 53, 66 AO sowie durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese ebenfalls diesen Satzungszweck verfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken.