2005-07-01: Johnson Matthey (Deutschland) Management GmbH & Co KG, Emmerich am Rhein (Wardstraße 17, 46446 Emmerich am Rhein, Vertrieb und Lagerhaltung von Forschungschemikalien, Chemikalien, Laborchemikalien, Metallen und Edelmetallen, insbesondere unter dem Handelsnamen Alfa Aesar. Ferner ist Gesellschaftszweck die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung und ähnliche Tätigkeiten für in Deutschland ansässige Unternehmen, der Handel mit Grundstücken sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie von Vermögen jeglicher Art.). Neue Firma: Alfa Aesar GmbH & Co KG. Geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Johnson Matthey Verwaltungsgesellschaft mbH, Emmerich am Rhein (Kleve HRB 3448).
2015-08-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2015 mit der Johnson Matthey GmbH mit Sitz in Sulzbach verschmolzen. Die Firma ist geändert, nunmehr: Johnson Matthey GmbH & Co. KG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.