2011-07-01: (Betrieb eines Personenbeförderungsunternehmens). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In der Lach 4, 66271 Kleinblittersdorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Alfred Thiry Geschäftsführungs GmbH, Kleinblittersdorf (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19544), mit der Befugnis für sich und ihre jeweiligen Vertretungsorgane im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2011 mit der Alfred Thiry Personenbeförderung GmbH mit Sitz in Kleinblittersdorf (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 12823) als übertragendem Rechtsträger gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.