2016-10-28: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 10, 32312 Lübbecke. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: OKE Spritzgusstechnik Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Hörstel , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Hörstel (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRA 5922) nach Lübbecke verlegt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2016 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 22.09.2016 mit der Alhorn GmbH & Co. KG mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4757) und der Alhorn Spritzgußtechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 5456) verschmolzen. Die Eintragung erfolgte im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 12.10.2016.
2016-11-11: Nach Änderung der Firma und Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Alhorn Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Lübbecke , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-31: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Alhorn Beteiligungs GmbH mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 8585) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.