2005-01-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2004. Gegenstand: sind Dienstleistungen und Software-Entwicklung für interaktive Medien in Online Datennetzen, sowie Netzwerkadministration, Beratung und Schulung, Präsentation und Layout, Soft- und Hardware Vertrieb und Verwaltung, und Aktualisierung bereits erstellter Applikationen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kandzior, Alexander, Köln, *26.02.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
2005-12-22: Zwischen der Alkacon Software GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Einzelfirma Alkacon Software, Inh. Alexander Kandzior mit Sitz in Köln besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 30.01.2005. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Alkacon Software GmbH durch Beschluss vom 16.11.2005 zugestimmt.
2014-01-09: Der mit der Einzelfirma Alkacon Software, Inh. Alexander Kandzior mit Sitz in Köln am 30.01.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist zum 01.01.2014 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2016-09-01: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2016 im Wege des Formwechsels in die Alkacon Software GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32185) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.