2016-06-29: Geschäftsanschrift: An der Halle 400 Nr. 1, 24143 Kiel; Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei der All About Food GmbH & Co. KG sowie Beteiligung an dieser. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.Riahi Zadeh, Ramin, *10.09.1971, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.06.2016
2016-10-04: Geschäftsführer: 2. Zirakbash, Ahmad Reza, *26.12.1958, Molfsee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Riahi Zadeh, Ramin
2019-10-23: Kapital: 25.100 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Martino S. GmbH & Co. KG (Amtsgericht Kiel, HRA 8364 KI) auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
2019-11-06: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Martino S. GmbH & Co. KG (Amtsgericht Kiel, HRA 8364 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.