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All Mountains GmbH

BikeExchange, Evoc, Nav..., RainbowRun, Hersteller/Modell, Specialized Turbo, Diamant und Riese, Notubes, Rahmen von Rocky, Race Face
Adresse / Anfahrt
Dostojewskistraße 13
65187 Wiesbaden
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2009. Geschäftsanschrift: Dostojewskistraße 13, 65187 Wiesbaden. Gegenstand: der Betrieb eines Fahrradeinzelhandelsgeschäfts nebst Reparaturwerkstatt, Service, Verkauf über das Internet, Veranstaltung von Fahrradtouren u.a. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulze-Falck, Ralf, Wiesbaden, *08.07.1960; Yannopoulos, Alexander, Wiesbaden, *21.05.1978.

2010-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 169.800,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der All Mountains S.Y.SF. OHG in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 9393) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 195.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 17.05.2010 Bezug genommen.

2010-12-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der All Mountains S.Y.SF. OHG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 9393) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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