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All-Car-Service Fischer GmbH

Transportervermietung, Reifendienst, Autoangebote..., Tauschflaschen, OT Kornhain
Adresse / Anfahrt
Albin-Schöne-Straße 8
04808 Wurzen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2011. Geschäftsanschrift: Albin-Schöne-Straße 4, 04808 Wurzen OT Kornhain. Gegenstand des Unternehmens: Kfz-Service und Handel. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Fischer, Sarah, Wurzen OT Kornhain, *29.07.1988, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere: Firma, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und Vertretungsregelung. Neue Firma: All-Car-Service Fischer GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Carl-Magirius-Straße 6, 04808 Wurzen. Neuer Gegenstand: Kfz-Service und Kfz-Handel, Kfz-Gebrauchtwagenhandel und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wohnort geändert; von Amts wegen eingetragen: Geschäftsführer: Fischer, Sarah, Wurzen, *29.07.1988, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-26:
Änderung der Geschäftsanschrift: Albin-Schöne-Straße 8, 04808 Wurzen OT Kornhain.

2016-08-22:
Die CALT Solar UG mit dem Sitz in Wurzen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.