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AllGrund Immobilien GmbH

Immobilienmakler, Druckversionen, Mark™..., Markenamt, Immobilieninvestoren, Kästchen zur Bestätigung, Immobilienerwerber, Immobilieninformationen, Registriernummer
Adresse / Anfahrt
Immanuel-Kant-Straße 35
63303 Dreieich
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2017. Geschäftsanschrift: Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich. Gegenstand: Verkauf, Vermietung, Vermittlung, Verwaltung und Möblierung von Immobilien, Erstellung von Immobilienwertgutachten, sowie immobilienbezogene Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Talkenberger, Peter, Dreieich, *19.11.1951; Tjarks-Talkenberger, Irmentraud Maria, Dreieich, *29.03.1952, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-26:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der ALLGRUND LIMITED eingereicht worden. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der AllGrund Immobilien GmbH mit Sitz in Dreieich (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 50527) als übernehmender Rechtsträger mit der ALLGRUND LIMITED mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Bormingham, West Midlands B186EW (Limited, eingetragen beim Registrar of Companies for England an Wales, Cardiff, Company Number 05017549) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Amstegricht Offenbach am Main, Registergericht, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main. Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertragsentwurf des Notars Kristof Schnitzler Bezug genommen.

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