2005-08-25: Die Wohnungsgenossenschaft Am Hammerbusch eG mit dem Sitz in Frankenberg (Amtsgericht Chemnitz GnR 436) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2005 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 06.06.2005 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 06.06.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-04-28: Wohnungsgenossenschaft Frankenberg/Sa. eG, Frankenberg/Sa. (Kirchgasse 8, 09669 Frankenberg/Sa.). Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2011 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere § 1 (Firma und Sitz der Genossenschaft) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), beschlossen. Neue Firma: Allgemeine Wohnungsgenossenschaft Frankenberg/Sa. eG. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.