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Allpersona GmbH

Personaldienstleistungen und -beratung, Personalvermittler, Ihr Personaldienstleister..., Kundenanfrage, Bayerns, Fairness, Kundenorientierung, Logisitik, Zeitarbeitsfirma
Adresse / Anfahrt
Rupertistraße 6
83278 Traunstein
8x Adresse:

Sägewerkstraße 3
83395 Freilassing


Karlstraße 2
86150 Augsburg


Breite Straße 11
27412 Breddorf


Schillerstraße 15
85055 Ingolstadt


Gröpern 21
31224 Peine


Schlesische Straße 114
94315 Straubing


Riederstraße 1
83022 Rosenheim


Im Buchhorn 2
74545 Michelfeld


Kontakt
46 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 46 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2016 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 154911) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Rupertistr. 6, 83278 Traunstein. Gegenstand des Unternehmens: Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsvermittlung sowie die Unternehmens- und Personalberatung. Im Rahmen der Unternehmens- und Personalberatung sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nicht vom Gegenstand des Unternehmens umfasst. Stammkapital: 226.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hoheisel, John Peter, Kolbermoor, *13.05.1963; Wieneke, Michael, Ruhpolding, *17.06.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Hrach, Thomas, Reit im Winkl, *02.04.1979.

2018-11-14:
Die INTECMA Maschinen GmbH mit dem Sitz in Michelfeld ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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