2019-08-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 25, 63691 Ranstadt. Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes; Hauswirtschfts- und Betreuungsleistungen; Tagespflege; betreutes Wohnen sowie die Intensivpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Schumacher, Doreen, Ranstadt, *20.01.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-11-20: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Pflegedienst Schumacher Alltags-Engel Ranstadt e.K. (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRA 4834) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-11-20: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Pflegedienst Schumacher Alltags-Engel Ranstadt e.K. mit Sitz in Ranstadt (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRA 4834) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.