Altair Engineering GmbH
Formell
2008-05-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Petit, Hans-Jürgen, Dipl.-Ingenieur, Weil der Stadt.
2011-08-08:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schramm, Uwe, California USA, *30.01.1958, einzelvertretungsberechtigt.
2012-02-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schneider, Detlef Michael, Weil im Schönbuch, *03.04.1969.
2014-01-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Cervellera, Pietro, München, *04.09.1975, einzelvertretungsberechtigt.
2014-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Vertrieb und Anwendung von Softwareprodukten sowie Dienstleistung für die Entwicklung, die Anwendung und den Vertrieb von Softwareprodukten. Förderung von computerunterstütztem Engineering im Technologiebereich, Vertrieb eigener und fremder Datenverarbeitungsprogramme sowie Durchführung von Seminaren und Schulungen im Bereich des computerunterstützten Engineering. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EM Software & Systems GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245522) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-12-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schramm, Uwe, California USA, *30.01.1958.
2016-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.
2018-05-24:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.04.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AWE Communications GmbH", Gärtringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 244980) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-01-24:
Bestellt als Geschäftsführer: Haller, Markus, Kranzberg, *26.04.1968; Klug, Stefan, Köln, *05.08.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Scapa, James R., President, Troy , einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Cervellera, Pietro, München, *04.09.1975.
2019-04-15:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FluiDyna GmbH", Garching (Amtsgericht München HRB 164959) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-02-24:
Bestellt als Geschäftsführer: Bruder, Ulrich Wolfgang, Hösbach, *08.03.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haller, Markus, Kranzberg, *26.04.1968; Klug, Stefan, Köln, *05.08.1970.
2021-10-04:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.09.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Univa Germany GmbH", München (Amtsgericht München HRB 190739) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-20:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.11.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "M-Base Engineering + Software GmbH", Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 5518) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.