2008-09-16: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2008 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 17.06.2008 und 23.06.2008 die Jugendbildungsstätte Kaubstraße mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 3721) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..