2013-09-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2013. Geschäftsanschrift: Ernststraße 46, 29525 Uelzen. Gegenstand: Erbringung sozialer Dienstleistungen, insbesondere Leistungen der häuslichen Pflege gem. § 36 SGB XI und § 61 SGB XII und der häuslichen Krankenpflege, die häusliche Krankenpflege zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausbehandlungen mit der im Einzelfall erforderlichen Grund- und Behandlungspflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung gern. § 37 Abs. 1 SGB V, die Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Zieles der ärztlichen Behandlung gem. § 37 Abs. 2 SGB V. Ferner die häusliche Pflege bei Schwangerschaft oder Entbindung gem. § 198 Reichsversicherungsordnung und § 38 SGB V, die Erbringung von Sachleistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach dem SGB XI. Ferne andere soziale Dienstleistungen, die den Gesellschafszweck fördern, wie z. B. der Betrieb eines Dienstes "Essen auf Rädern". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ammann, Dirk, Uelzen, *14.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Dirk Ammann, Uelzen, *14.02.1968 unter der Firma "Häusliche Kranken- und Altenpflege Dirk Ammann e.K." mit Sitz in Uelzen (Amtsgericht Lüneburg HRA 201692) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.05.2013. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.