2010-01-18: Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.
2010-07-19: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.