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Altera Vita GmbH & Co. KG

Alters- und Pflegeheim, Robicare, RobiCare®..., Aktivkatze®, Granulat-Füllung, JustoCat®, Therapiekatze, Kunstfell, Pflegehelden, Fürsorge trifft Fortschritt, ElektroG
Adresse / Anfahrt
In der Unteren Rombach 12
69118 Heidelberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-04-26:
(Die Vermittlung von häuslichen Betreuungskräften, Verkauf und Vermietung von Hilfsmitteln für die Pflege sowie der Betrieb von Marktständen (Reisegewerbe). ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In der Unteren Rombach 12, 69118 Heidelberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Altera Vita Verwaltungs-GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 730307), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Armbrüster, Rima, geb. Mikuzyte, Heidelberg, *09.05.1968.

2018-08-29:
Der Einzelkaufmann Armbrüster, Georg Martin, Heidelberg, *02.07.1965 hat als Inhaber der Firma "Georg Armbrüster e.K.", Heidelberg das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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