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Altuntop Gerüstbau GmbH & Co. KG

Lahn-Dill-Kreis, Gießen Gerüstbauer, Spezialgerüstbau..., Gerüstverleih, Modulgerüste, Dillfeld, Sonderkonstruktionen, Industriegerüste, Fassadengerüste
Adresse / Anfahrt
Mühlbachstraße 8
35630 Ehringshausen
1x Adresse:

Auf der Dreispitz 2
35576 Wetzlar


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-17:
( Verleih von Gerüsten, der Gerüstbau nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben und Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mühlbachstraße 8, 35630 Ehringshausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Altuntop Gerüstbau Vewaltungs GmbH, Ehringshausen (Amtsgericht Wetzlar HRB 8033), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-08:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Altuntop, Mustafa, Ehringshausen, *10.09.1967 unter der Firma Altuntop Gerüstbau e.K. in Ehringhausen (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7547) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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