2006-02-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2005 i. d. Fassung vom 27.01.2006. Gegenstand: Erbringung von Jugendhilfeleistungen als sozialer Dienstleister analog zum SGB VIII (KJHG). Die GmbH verfolgt das Ziel - im Rahmen dieser Aufgabenstelung auf der Grundlage des Grundgesetzes, des SGB VIII insbesondere der §§ 19, 30, 35, 35a und 41 KJHG -der Verfolgung gemeinnütziger Ziele zu dienen. Dies geschieht analog unserer geistig ideellen Zeilsetzung ausschließlich auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holtermann-Witt, Hans-Ulrich, Löhne, *06.12.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-10-19: Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR beschlossen. 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.09.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.09.2006 das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Holtermann, Elke Anna in Löhne, *02.10.1959 unter der Firma Flex Holtermann Flexible Erziehungshilfen e.K. in Löhne (AG Bad Oeynhausen HRA 6589) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-10-19: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.10.2006 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-01-29: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 5 (Erbringung der Stammeinlagen) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Flex Holtermann-Witt gGmbH Flexible Erziehungshilfen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt aussschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff AO. Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung flexibler Jugendhilfe auf der Grundlage des Grundgesetzes und des SGB VIII.
2010-03-24: Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2.) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bad Oeynhausen und die Änderung des § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Pfarrer-Seipel-Straße 8, 32547 Bad Oeynhausen.
2016-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Amber gGmbH Holtermann-Witt Ambulante Erziehungshilfen und familienorientierte Angebote. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff AO. Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung flexibler Jugendhilfe auf der Grundlage des Grundgesetzes und des SGB VIII. Der Satzungszweck wird durch folgende Betreuungsangebote u.a. verwirklicht: Ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote im Rahmen der §§ 27 ff SGB VIII. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft werden nach Abzug der notwendigen Kosten nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Es wird niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
2019-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Herford beschlossen. Herford. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 10, 32052 Herford.