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Ambulanter Krankenpflegedienst Essler GmbH

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Adresse / Anfahrt
Löbauer Straße 37
02625 Bautzen
2x Adresse:

Dr.-Maria-Grollmuß-Straße 19
02906 Hohendubrau


Hauptstraße 21a
02906 Hohendubrau


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6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2021. Geschäftsanschrift: Löbauer Str. 37, 02625 Bautzen. Gegenstand des Unternehmens: Ambulante Krankenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Essler, Jens, Hohendubrau OT Weigersdorf, *12.12.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Essler, Sabine, Hohendubrau OT Weigersdorf, *18.07.1968.

2022-06-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Jens Essler e.K. mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRA 11493 und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 23.05.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Erklärung des Einzelkaufmanns vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von dem einzelkaufmännischen Unternehmen Jens Essler e.K. mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRA 11493) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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