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Ambulanter Pflegedienst Sana GmbH

Zweigniederlassung, Vegrößern, Werkstudentenbasis..., Beschäftigungs, Pflegebedürftigen, Rhein-Neckar-Kreis, Behandlungspflege, Pflegestandards, Pflegeprofis, Pflegebranche
Adresse / Anfahrt
Schubertstraße 36-38
68723 Plankstadt
1x Adresse:

Wernher-von-Braun-Straße 9
69214 Eppelheim


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7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2020. Geschäftsanschrift: Schubertstraße 36-38, 68723 Plankstadt. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der ambulanten und teilstationären Plege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rehberger-Sorrentino, Tanja, Plankstadt, *18.04.1979; Winkler, Bernhard, Schwetzingen, *18.05.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der offenen Handelsregsellschaft unter der Firma "Ambulanter Pflegedienst Sana Rehberger-Sorrentino -Winkler oHG", Plankstadt (Amtsgericht Mannheim HRA 707016) auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die offene Handelsgesellschaft unter der Firma "Ambulanter Pflegedienst Sana Rehberger-Sorrentino -Winkler oHG", Plankstadt (Amtsgericht Mannheim HRA 707016) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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