2020-08-28: (Gegenstand des Unternehmens ist sind ambulante Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII), des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) und des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtlichen Leistungen, die in Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstationär, bestimmt sind, erbracht.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Landschaftspolder 5, 26831 Bunde. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ambulanter Pflegedienst Witte Duuve Verwaltungs GmbH, Bunde (Amtsgericht Aurich HRB 205465).
2020-10-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.10.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.10.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Verch, Janna, Bunde, geb. am 28.11.1952 unter der Firma Pflegedienst Witte Duuve Inhaberin Janna Verch e.K. in Bunde (AG Aurich, HRA 202986) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.