2008-01-28: Ambulanter-Pflege-Service Roocks GmbH, Halle/Saale (Ouluerstraße 19, 06130 Halle/Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der Alten- und Krankenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Roocks, Tobias, Halle/Saale, *19.04.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-09-28: Ambulanter-Pflege-Service Roocks GmbH, Halle/Saale, Trothaer Str. 64, 06118 Halle/Saale.Geschäftsanschrift: Trothaer Str. 64, 06118 Halle/Saale.
2011-08-01: Ambulanter-Pflege-Service Roocks GmbH, Halle/Saale, Trothaer Str. 64, 06118 Halle/Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens des Tobias Roocks Ambulanter-Pflege-Service e.K. mit dem Sitz in Schkopau und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.07.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das einzelkaufmännische Unternehmen des Tobias Roocks Ambulanter-Pflege-Service e.K. mit dem Sitz in Schkopau (Amtsgericht Stendal HRA 2972) übernommen. Die Ausgliederung ist am 28.07.2011 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.