2020-08-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2020. Geschäftsanschrift: Falkenberger Str. 31 B, 31228 Peine. Gegenstand: Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere Erbringung von Leistungen der Krankenversicherungen und der Pflegeversicherung, sowie Beratungs- und Betreuungsleistungen nach SGB XI und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Verhinderungspflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kleim, Natascha, Peine, *28.09.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Ambulanter Pflegedienst Peine, Natascha Kleim e.K., Peine im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 als Ganzes das von der Einzelkauffrau Kleim, Natascha, Peine, *28.09.1981 unter der Firma Ambulanter Pflegedienst Peine, Natascha Kleim e.K. in Peine betriebenen Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.