2006-08-07: Firma: Akzon GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Erbringung medizinisch-wissenschaftlicher Beratung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Dr. Meyer, Thomas, *13.02.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.06.2006.
2010-04-21: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Choriner Straße 39 R, 10435 Berlin Geschäftsführer:; 2. Prof. Dr. Münch, Christoph, *06.02.1968, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2012-05-23: Firma: AmbulanzPartner SozioTechnologie APST GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.04.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und in § 3 (Stammkapital)..
2012-08-24: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Friedrichstraße 90, 10117 Berlin.
2017-01-05: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ambulanzpartner AP GmbH mit Sitz in Berlin ( Amtsgericht Charlottenburg, HRB 127832 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-03-18: Firma: Ambulanzpartner Soziotechnologie APST GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Westhafenstraße 1, 13353 Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .