Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

AmedickSommer Neue Medien GmbH

Entwicklerteam, Projektbeispielen, Kommunikationskonzepte..., Profitiere, Non-Profit-Organisationen, Marketingkonzepten, Gemeinwesen, Vermögensverwaltungsgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Charlottenstraße 29/31
70182 Stuttgart
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-14:
Aus technischen Gründen nochmals eingetrgen: Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2001 mit Nachtrag vom 15.10.2001. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Eierstr. 48, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Amedick, Manfred, Stuttgart, *28.12.1954.

2017-08-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Amedick & Sommer Informationssysteme GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 723402) um 25.000,00 EUR erhöht. Neue Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 29/31, 70182 Stuttgart. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.

2017-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und die ersatzlose Aufhebung von § 16 Ziff. 4 (Bekanntmachungen) und § 17 (Gründungsaufwand) beschlossen. Firma geändert; nun: AmedickSommer Neue Medien GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Sascha, Hirrlingen, *23.05.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Amedick & Sommer Informationssysteme GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 723402) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing