2011-08-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Kurt.
2015-09-02: Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2015 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere. die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. zu ändern; den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Neue Firma: AMERON KÖNIGSHOF Hotelgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Errichtung von Hotels durch Dritte sowie der Betrieb von Hotels im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der AMERON KÖNIGSHOF Hotelgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33875) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.