2008-01-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2008. Gegenstand: Entwicklung und der Vertrieb von Software und Dienstleistungen, wobei der Schwerpunkt im Bereich Möbelhandel liegt. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schmalzing, Wilhelm, Biberach an der Riß, *09.09.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Röhl, Bernd, Amtzell, *20.01.1964, einzelvertretungsberechtigt.
2009-05-26: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 I (Gesellschafter, Einlagen, Haftung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "AMETRAS Informatik AG", Baienfurt (Amtsgericht Ulm HRB 552166) um 20.000,00 EUR auf 120.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 II (Gesellschafter, Einlagen, Haftung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt. Stammkapital nun: 120.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "AMETRAS Informatik AG", Baienfurt (Amtsgericht Ulm HRB 552166) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2008 den Teilbetrieb MÖVE auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-02-11: Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abschnitt I (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Ametras ITec GmbH.