2019-05-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2009, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2016 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Schmölln (bisher Amtsgericht Jena, HRB 506375) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Ungelsheimer Weg 6, 40472 Düsseldorf. Gegenstand: Fertigung von Gummidichtungen für Rohrleitungen und Bauwerke im Bereich Abwasser, Trinkwasser und Industrie, Import und Export, Einweisung und Überwachung von Anwendern sowie Beteiligung an ähnlichen Unternehmem sowie Erbringung damit verbundener Ingenieur- und Beratungsleistungen. Stammkapital: 125.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Terhoeven, Oliver, Meggen / Schweiz, *20.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Vollenbroich, Maximilian, Düsseldorf, *02.11.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Amex Sanivar GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Sanivar GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Vollenbroich, Maximilian, Düsseldorf, *02.11.1987.