2009-02-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19..12.2008. Geschäftsanschrift: Gorschmitzer Gasse 32, 04703 Leisnig. Gegenstand des Unternehmens: Straßen- und Tiefbau einschließlich artähnlicher Tätigkeiten und Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andrä, Gerd, Leisnig, *24.07.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Andrä, Beate, Leisnig, *16.05.1962.
2016-08-15: Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Andrä Strassen- und Wegebau GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Andrä, Beate, Hartha, *16.05.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Andrä, Beate, Leisnig, *16.05.1962.
2020-07-08: Wohnort geändert: Geschäftsführer: Andrä, Gerd, Hartha, *24.07.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die GUB Verwaltung GmbH mit Sitz in Leisnig ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.