2008-08-28: Der Einzelkaufmann hat aufgrund Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag einen Teil seines Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die ADGaBe GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 23242) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.