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Andreas Bonifer Spedition und Verkehrsunternehmen GmbH & Co KG

Arbeitsgeräte, Gefahrgut-Logistik, Erfahrung im Gefahrgutbereich..., Gefahrgutbereich und/oder ADR, Weiterbildungsangebote, ADR Schein, Berufschancen, Fahrertrainings, Gültiger Führerschein, LKW-Helden
Adresse / Anfahrt
Seligenstädter Straße 129
63073 Offenbach am Main
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-26:
Prokura erloschen: Anders, Bernd, Römerberg.

2011-01-03:
Geschäftsanschrift: Seligenstädter Straße 129, 63073 Offenbach am Main.

2011-02-14:
Aufgehoben: Andreas Bonifer Spedition- und Verkehrsunternehmen GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Nürnberg, 90408 Nürnberg. Die Zweigniederlassung in Nürnberg ist aufgehoben.

2013-03-11:
Prokura erloschen: Hundsberger, Gerhard, Münchsmünster.

2013-09-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ABB Andreas Bonifer Beteiligungs - GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41885) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-12-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schenk-Bonifer Transport GmbH mit Sitz in Hartmannsdorf (Amtsgericht Chemnitz HRB 20503) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-10-17:
Prokura erloschen: Kaschky, Hans, Offenbach am Main; Spanuth, Jürgen, Heusenstamm.

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