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Andreas Duckek Versicherungsmakler GmbH

Angebotsanforderung, Produktanbieter, Schadenmeldung..., Böses, TVO, Nachhaltigkeitsfaktoren, Investitionsentscheidungen, Nachhaltigkeitsrisiken, Fußbereich, Sachversicherung
Adresse / Anfahrt
Rathausstraße 60a
56203 Höhr-Grenzhausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2013. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 60a, 56203 Höhr-Grenzhausen. Gegenstand: ist die Tätigkeit des Versicherungsmaklers gemäß § 34 d Gewerbeordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Duckek, Andreas Horst Hans, Koblenz, *18.05.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Einbringung der Andreas Duckek Versicherungsmakler e.K. (Amtsgericht Montabaur HRA 21536) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2014 ist das Unternehmen der Firma Andreas Duckek Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Höhr-Grenzhausen (Amtsgericht Montabaur HRA 21536) aus dem Vermögen ausgegliedert und als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.