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Andreas Schuy GmbH

Sanitär, PLANUNGSAUFTRAG, Solarteure..., Anschluss von PV-Anlagen, Kundendiensttechniker, BIOMASSEHEIZUNG
Adresse / Anfahrt
Biertal Ii 4
56249 Herschbach
1x Adresse:

Rheinstraße 29a
56249 Herschbach


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2021. Geschäftsanschrift: Im Biertal II Hausnr. 4, 56249 Herschbach. Gegenstand: Durchführung von Installation, Wartung und Reparaturen von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungsanlagen einschließlich Nebenanlagen und Isolierungen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schuy, Andreas, Herschbach, *08.10.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schuy Sanitär + Heizung e.K. (Amtsgericht Montabaur, HRA 22700 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2021 Teile des Vermögens der Schuy Sanitär + Heizung e.K. mit Sitz in Herschbach (Amtsgericht Montabaur, HRA 22700) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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