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Andreas Verdier Elektrotechnik GmbH

Elektroinstallation, Bewegungsmelder, Ihr Fachbetrieb..., Außenbeleuchtung, Beleuchtungslösungen, QualityFlex, LOOP®-Familie, LED-Schienenstrahler
Adresse / Anfahrt
Pfingstweide 51
61169 Friedberg (Hessen)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-10-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Pfingstweide 51, 61169 Friedberg (Hessen). Das Führen eines Meisterbetriebs der Elektrotechnik mit allen damit zusammenhängenden Geschäften, insbesondere Beratung, Planung, Verkauf, Installation und Kundendienst. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Verdier, Andreas, Friedberg (Hessen), *23.05.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Andreas Verdier unter der Firma Andreas Verdier e.K. mit Sitz in Friedberg (Hessen) betriebenen Unternehmens (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRA 4490) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2013. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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