2015-11-05: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen, § 57 Abs. 2, 4 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Diplom-Betriebswirt Andreas, Dirk Heinrich, Steuerberater, Krefeld, *10.04.1961; Andreas, Stephan Friedhelm, Rechtsanwalt, Krefeld, *13.02.1970.