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Anhängerland Baden-Württemberg GmbH

Stützrad, Heckschiebstütze, Ersatzrad..., Klemmschelle, Flachplane, Gasfeder, Neptun Anhängerteile, Seilwinde, Pferdeanhänger, Dürrheim
Adresse / Anfahrt
Berta-Ottenstein-Straße 2-4
79106 Freiburg im Breisgau
2x Adresse:

Tullastraße 49
79108 Freiburg im Breisgau


Auf Stocken 3/2
78073 Bad Dürrheim


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2015. Geschäftsanschrift: Tullastraße 49, 79108 Freiburg im Breisgau . Gegenstand: Der Verkauf, die Vermietung und die Reparatur von Pkw-Anhängern, Ersatzteilen, Zubehörteilen sowie sonstigen Gegenständen aller Art sowie von Fahrzeugen aller Art schwerpunktmäßig in Baden-Württemberg. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Lamprecht, Zyprian Franz, Freiburg im Breisgau, *06.10.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-04-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Anhängerland Schwarzwald e.K., Freiburg im Breisgau hat als Inhaber der Firma "Anhängerland Schwarzwald e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704015) den Teilbetrieb in Freiburg im Breisgau mit seinem in diesem Spaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Vermögen als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.03.2015 und des Versammlungsbeschlusses der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-04-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Anhängerland Schwarzwald e.K., Freiburg im Breisgau hat als Inhaber der Firma "Anhängerland Schwarzwald e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704015) den Teilbetrieb in Freiburg im Breisgau mit seinem in diesem Spaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Vermögen als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.03.2015 und des Versammlungsbeschlusses der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-02-22:
Neue Geschäftsanschrift: Berta-Ottenstein-Straße 2, 79106 Freiburg im Breisgau.

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