2019-12-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2019. Geschäftsanschrift: Mozartstraße 8 b, 22083 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung und der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigener Unternehmensbeteiligungen, ferner die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Informationstechnologie und der Elektronik sowie der Handel mit Waren aus vorgenannten Bereichen; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Weber, André, Hamburg, *24.06.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ankernest UG & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 122970) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2019.
2020-11-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ankernest Verwaltungs UG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 151474) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.