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Antaris Verwaltungs GmbH

Erneuerbare Energien, Dienstleistungen für Solarenergie, Meta-Produkten..., Photovoltaik-Technologie, Optionale, Enerest™, Solar-Log
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Am Heerbach 5
63857 Waldaschaff
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mind. 2 Mitarbeiter
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4x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.1991. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Bad Wurzach, Amtsgericht Ulm HRB 721568) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung und Geschäftsführung in Unternehmen der Rechtsform der GmbH & Co. KG, deren Gegenstand des Unternehmens der Handel und die Herstellung innovativer technischer Produkte und sämtliche Dienstleistungen auf diesem Gebiet, insbesondere im Bereich regenerativer Energien, insbesondere im Solarbereich ist, sowie die eigenständige Durchführung von Handelsgeschäften und Dienstleistungen im Bereich Photovoltaik mit der Errichtung von Betriebstätten im In- und Ausland. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiest, Thomas, Bad Wurzach, *03.10.1964. Geschäftsführer: Dr. Göde, Michael, Aschaffenburg, *04.05.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-10-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wiest, Thomas, Bad Wurzach, *03.10.1964.

2011-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 hat die Änderung des § 7 (Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.

2016-10-14:
Die Europäisches Goldkontor Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Waldaschaff ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29.08.2016 mit Ergänzung vom 06.09.2016 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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