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Antenne Kaiserslautern GmbH

Kunst und Unterhaltung, Oxygen, Noise..., Supermix, Anwendungsapplikationen, Grundpreises, Sendeunterlagen, Werbemittler, Werbesendung, Supp Salat, Morgenshow
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Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern
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20 Ansprechpartner/Personen
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mind. 20 Mitarbeiter
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5x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2007. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Produktion, Distribution und allumfängliche Vermarktung von Medien, insbesondere Radioprogrammen, einschließlich Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwenk, Stephan, Nürnberg, *18.10.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-04-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Küntzler, Normann Andreas, Waldfischbach-Burgalben, *17.12.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Küntzler, Normann Andreas, Waldfischbach-Burgalben, *17.12.1970.

2021-08-12:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2020 mit der Funkhaus Saar GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16938) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-15:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Funkhaus Saar GmbH am 01.09.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.