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Anticimex GmbH & Co. KG

Dienstleistungen, Handel und Industrie, Raumdesinfektion..., Kammerjäger, Standardleistungsverzeichnis, Schädlinge, Sicherheitsdatenblätter, Tauben, Giftfreie Schädlingsbekämpfung, Photovoltaikanlagenschutz, Taubenabwehr, Schädlingsbekämpfer
Adresse / Anfahrt
Hammerbrookstraße 47a
20097 Hamburg
12x Adresse:

Liebigstraße 2
85301 Schweitenkirchen


Chemnitzer Straße 6
14612 Falkensee


Gottlieb-Daimler-Straße 22
59439 Holzwickede


Frankfurter Straße 107
65479 Raunheim


Hallstraße 58
70376 Stuttgart


Hegnenbergstraße 26
85055 Ingolstadt


Strombergstraße 21
71636 Ludwigsburg


Robert-Bosch-Straße 24d
25335 Elmshorn


Gewerbering 15
84518 Garching a.d.Alz


Moscheroschweg 5
77731 Willstätt


Kunstseidenstraße 6
01796 Pirna


Erfurter Landstraße 50
99095 Nöda


Kontakt
65 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 65 Mitarbeiter
Gründung 1934
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2013 mit der Anticimex Schädlingsbekämpfung und Hygiene GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M. (HRB 89945) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-12-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2014 mit der I.H.D. Dienstleistungs-Gruppe GmbH mit Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 2594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-13:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hammerbrookstraße 47a, 20097 Hamburg.

2017-04-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2017 mit der Merz GmbH mit Sitz in Hanau verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-04-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.03.2017 mit der Ingo Härter GmbH mit Sitz in Illmensee verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-02-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Michael Hauptmann GmbH Schädlingsbekämpfung mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-02-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Extermina GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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