2008-07-14: Antiquariat Steinkopf e. K., Stuttgart (Hermannstr. 5, 70178 Stuttgart, Der Handel mit gebrauchten Bücher und und Führung eines Antiquariats.). Einzelkaufmann. Entstanden durch Verschmelzung der J.F. Steinkopf Antiquariat GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16937; übertragender Rechtsträger) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Friedrich Weitbrecht, Stuttgart, * 13.06.1944 (übernehmender Rechtsträger). Inhaber: Weitbrecht, Friedrich, gen. Frieder, Stuttgart, *13.06.1944. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Weitbrecht, Bente, geb. Breddam, Stuttgart, *15.04.1942. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.