2006-01-18: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2005 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere auch in § 13 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
2012-11-20: Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 Absatz 3 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
2019-11-26: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 beschlossen.
2020-12-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Anton Brocker Handels GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 15331) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.